Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website von „Kur-Apothke Wiesbaden“, erreichbar unter https://www.kur-apotheke-wiesbaden.de
Verantwortliche Stelle:
Kur-Apotheke Wiesbaden
Simone Schwab e.K.
An den Quellen 3
65183 Wiesbaden
Telefon 0611 30 65 31
Fax 0611 308 23 55
E-Mail kontakt(at)kur-apotheke-wiesbaden.de
Stand der Vereinbarkeit
Unsere Website erfüllt die Anforderungen der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) in Verbindung mit § 14 BFSG sowie der Barrierefreiheitsrichtlinie (EU 2019/882) weitestgehend auf dem Niveau WCAG 2.1 Level A. Eine Selbstbeurteilung wurde am 15.07.2025 durchgeführt.
Teilweise nicht barrierefrei
Trotz intensiver Bemühungen können folgende Elemente noch nicht vollständig barrierefrei angeboten werden:
- Einige Grafiken und Bilder besitzen keine oder unzureichende Alternativtexte
- Bei einzelnen Formularfeldern fehlen programmatisch erfasste Beschriftungen
- Die Fokusreihenfolge ist stellenweise nicht optimal nachvollziehbar
- In Einzelfällen weicht der zugängliche Name von Buttons von der sichtbaren Bezeichnung ab
- Mehrere PDF-Dokumente sind noch nicht barrierefrei
Wir arbeiten kontinuierlich daran, alle Hürden schnellstmöglich zu beseitigen.
Verwendete Technologien
Unsere Website setzt für barrierefreies Nutzererlebnis ein auf:
- HTML5
- CSS3
- WAI-ARIA
- JavaScript
Feedback & Kontakt
Wenn Sie Barrieren feststellen oder Fragen zur barrierefreien Nutzung haben, wenden Sie sich bitte an:
Simone Schwab (Beauftragte für Barrierefreiheit)
Straße: An den Quellen 3
PLZ/Ort: 65183 Wiesbaden
Telefon: 0611 30 65 31
E-Mail: kontakt(at)kur-apotheke-wiesbaden.de
Marktüberwachungsbehörde
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55, 39135 Magdeburg
Telefon: +49 391 567 4530
E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de
Weiteres Vorgehen
Wir prüfen unsere Website in regelmäßigen Abständen und setzen die im Prüfbericht vom 15. 07. 2025 identifizierten Maßnahmen zeitnah um, um eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.